Polizei stoppt Motorradfahrer bei unerlaubter Geländefahrt in Bischofsheim

BISCHOFSHEIM I. D. RHÖN, LKR. RHÖN-GRABFELD – Am Sonntagmittag musste die Polizei Bad Neustadt die Fahrt eines 22-jährigen Motorradfahrers unterbinden. Der junge Mann war zuvor durch unerlaubtes Fahren abseits befestigter Wege aufgefallen.
Unerlaubte „Querfeldein-Fahrt“
Gegen 14:15 Uhr beobachteten die Beamten, wie der 22-Jährige mit seiner Maschine über die Wiese am Rodelhang fuhr. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Einsatzkräfte fest, dass der Fahrer gegen mehrere rechtliche Vorgaben verstoßen hatte.
Konsequenzen für den 22-Jährigen

Dem Motorradfahrer werden nun mehrere Verstöße zur Last gelegt:


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Verstoß gegen das Landesstraf- und Verordnungsgesetz: Aufgrund des verbotenen Befahrens bzw. Betretens von Grundstücken.
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Verkehrsrechtliche Verstöße: Der Mann muss sich zudem wegen zwei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung verantworten.
Die Polizei untersagte dem jungen Mann die Weiterfahrt. Sein Motorrad musste daraufhin mit einem Anhänger abtransportiert werden.

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