NES1.News
Tipps: Wie verhalte ich mich bei einer Polizeikontrolle richtig?
Eine Polizeikontrolle kann überraschend kommen und für Nervosität sorgen. Wenn Sie wissen, wie Sie sich richtig verhalten, können Sie die Situation jedoch souverän meistern und die Kontrolle zügig hinter sich bringen. Hier sind die wichtigsten Verhaltensregeln und Ihre Rechte und Pflichten als Autofahrer oder LKW-Fahrer.
- Ruhe bewahren:
- Wenn die Polizei Sie zum Anhalten auffordert (z.B. auf der Straße, durch Zeichen, Blaulicht und „Stopp! Polizei!“-Schild), drosseln Sie die Geschwindigkeit, setzen den Blinker und fahren Sie an der nächstmöglichen sicheren Stelle an den Straßenrand.
- Bleiben Sie bei Fahrzeugkontrollen Fahrzeug sitzen, schalten Sie den Motor aus und legen Sie Ihre Hände sichtbar auf das Lenkrad. Hektische Bewegungen vermeiden.
- Dokumente bereithalten:
- Auf Verlangen müssen Sie bei Fahrzeugkontrollen Ihren Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorzeigen.
- Es ist ratsam immer einen gültigen Personalausweis dabei zu haben, um Ihre Identität nachzuweisen.
- Auskunftspflicht und Aussageverweigerungsrecht:
- Sie sind verpflichtet, Auskünfte zu Ihrer Person zu geben (Name, Geburtsdatum, Adresse).
- Sie müssen keine Angaben machen, die Sie selbst belasten könnten. Auf Fragen wie „Wissen Sie, warum wir Sie angehalten haben?“ oder „Haben Sie etwas getrunken?“ müssen Sie nicht antworten. Sie haben ein Recht auf Schweigen und müssen sich nicht selbst belasten.
- Kontrolle des Fahrzeugs:
- Die Polizei darf den technischen Zustand Ihres Fahrzeugs, wie z.B. Reifenprofil, Bremsen oder Beleuchtung, überprüfen.
- Sie sind verpflichtet, auf Verlangen Warndreieck, Verbandkasten und Warnweste vorzuzeigen.
- Eine Durchsuchung des Fahrzeugs (z.B. des Kofferraums oder Handschuhfachs) ist ohne konkreten Verdacht oder richterlichen Beschluss in der Regel nicht zulässig.
- Tests und Kooperation:
- Alkohol- oder Drogenschnelltests (Pusten oder Speicheltest) sind freiwillig. Sie müssen diesen nicht zustimmen.
- Sollte jedoch ein konkreter Verdacht bestehen, kann die Polizei eine richterlich angeordnete Blutprobe veranlassen, der Sie dann Folge leisten müssen.
- Bleiben Sie in jedem Fall ruhig und höflich. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist strafbar.
Alle Angaben ohne Gewähr!
Fotos sind ggf. beispielhafte Symbolbilder!
Kommentare von Lesern stellen keinesfalls die Meinung der Redaktion dar!
Fotos sind ggf. beispielhafte Symbolbilder!
Kommentare von Lesern stellen keinesfalls die Meinung der Redaktion dar!









